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Verkaufsoffener

Sonntag

30.11.25

26.07.26

Durch die Genehmigung des Bamberger Stadtrates, einen zusätzlichen Verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu dürfen, soll es zukünftig am 1. Advent einen Verkaufsoffenen Sonntag geben, sofern dieser in den November fällt. Fällt der 1. Advent komplett in den Dezember, entfällt dieser Termin. Der Verkaufsoffene Sonntag von Bamberg zaubert bleibt wie gehabt bestehen. Geschäfte dürfen im festgelegten Innenstadt-Gebiet öffnen. Der genaue Geltungsbereich ist im Gebietsgrenzenplan festgelegt.

Wichtig zum Gebiet: Der Anlassbezug für einen Verkaufsoffenen Sonntag ist notwendig und rechtlich streng bindend; der Umgriff orientiert sich an den Veranstaltungsflächen und Laufwegen (Innenstadt, Sandgebiet und Hauptzugangsachsen zu den Plätzen). 

Alle Öffnungen sind Möglichkeiten, keine Pflicht. Wählen Sie, was zu Ihrem Betrieb passt.
Rechtlicher Anlassbezug: Bei den Sonntagen ist der Bezug zur Veranstaltung maßgeblich – deshalb die räumliche Begrenzung.

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